|
|
| |
©
|
|
|
Bei der Abgabe von Schadstoffen bittet das Landratsamt folgendes zu beachten:
- Es hat sich im Verlaufe der ersten Mobilen Schadstoffsammlung in diesem Jahr gezeigt, daß bei der Neuzusammenstellung der Tagestouren in dem einen oder anderen Falle sehr knappe Zeitspannen für die Fahrt von einem Standplatz zum nächsten einkalkuliert worden sind. Das Landratsamt bittet Sie daher, Ver-ständnis dafür aufzubringen, daß der eine oder andere Termin nicht punktgenau eingehalten werden kann.
- Laut § 7 Abs. 15 der Abfallwirtschaftssatzung vom 01.01.1998 werden auch Schadstoffe aus Kleingewerbebetrieben (z.B. Handwerksbetriebe), Dienstleistungsbetrieben (z.B. Speditionen, Gaststätten, Freiberufler) und sonstigen Geschäften, die dort üblicherweise anfallen, in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen. Die Annahme wird von der Sammlung durchführenden Firma Rethmann vorort mit einem Übernahmeschein bestätigt.
- Transporte von bis zu 50 kg besonders überwachungs-bedürftiger Abfälle sind für die Zeitdauer des Trans-portes bis zum Standort der Mobilen Schad-stoffsammlung von der Erteilung einer Transportge-nehmigung entsprechend § 12 Abs. 1 AbfG befreit.
- Größere als haushaltsübliche Mengen von Problem-stoffen aus privaten sowie gewerblichen oder sonsti-gen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen unterliegen nach § 41 KrW-/AbfG be-sonderen Anforderungen. Entsprechend große Anliefe-rungen werden deshalb bei der Mobilen Schad-stoffsammlung abgewiesen. Es müssen die jeweiligen Nachweisverfahren befolgt werden.
Weitere Informationen zu den Nachweisverfahren erteilt das Umweltamt des Landkreises Karlsruhe unter Telefon: 0721/936 - 6523.
- Gebrauchtes Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl werden nicht angenommen. Das oben beschriebene Altöl kann bis zu der Menge des neu gekauften Öls beim Verkaufsort zurückgegeben werden.
- Die mit dem Recyclingsymbol gekennzeichneten Ak-kumulatoren Batterien wie Ni-Cd-Zellen, Knopfzellen, Autobatterien usw. sollen dem Handel zurückgegeben werden. Im allgemeinen sollten Trockenbatterien nach Art und Größe wie folgt sortiert und getrennt angelie-fert werden.
Knopfzellen
Nickel - Cadmium - Zellen
Lithium - Zellen
Zink - Kohle - Zellen
PU - Schaumspraydosen
- Spraydosen werden nur mit treibgashaltigem Restin-halt angenommen. Restentleerte Spraydosen und Be-hältnisse mit Pumpzerstäuber, fallen nicht unter den Begriff Problemstoffe und sind in die Wertstofftonne zu geben (Der Grüne Punkt).
- Es werden nur Stoffe mit bekannter Zusammensetzung angenommen. Abzugebende Flüssigkeiten, wie z. B. Planzenschutzmittel oder verunreinigtes Heizöl, müs-sen in geschlossenen Behältern abgegeben werden. Die Möglichkeit, Flüssigkeiten umzufüllen, besteht nicht.
- Flüssige Problemabfälle dürfen nicht vermischt wer-den.
- Feste Altmedikamente, die im Haushalt anfallen, sind verteilt dem Hausmüll beizugeben und somit als Hausmüll zu entsorgen. Eine Annahme über das Schadstoffmobil erfolgt nicht.
- Asbestabfälle, wie Asbestschnüre, -dichtungen, -pappen (nicht größerals DINA 3) usw., werden ange-nommen, vorausgesetzt sie sind durchnäßt und in Plastiktüten verpackt.
- Um Zeitverschiebungen bei der Sammeltour zu vermeiden, ist es erforderlich, pünktlich abzufahren. Der Landkreis bittet deshalb, pünktlich am Sammelort zu erscheinen.
Wichtig!
Die Bauhöfe der Gemeinde nehmen keine Problemstoffe entgegen!
Bitte bringen Sie Ihre Schadstoffe zu den oben genannten Zeiten direkt zum Schadstoffmobil.
|
|