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Gesamtdeckungsprinzip
Fließt alles Geld in einen Topf
Die Einnahmen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sind nicht zur
Verwendung für ganz bestimmte Ausgabenzwecke festgelegt. Sie fließen
vielmehr in einen Topf, aus dem insgesamt die Ausgaben bestritten werden.
Ausnahmen bilden die zweckgebundene Einnahmen wie z.B. Spenden. Diese dürfen
nur für ihren Spendenzweck verwendet werden.
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