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  Haushalts-ABC
 
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Haushalts-ABC

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens soll der Haushaltsplanentwurf so aufbereitet werden, dass er eine verständliche Grundlage für die Diskussion zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern bildet. Im Bürgerhaushalt soll, soweit möglich, auf Fachbegriffe des kommunalen Haushaltsrechts verzichtet werden. Leider lässt sich dies nicht immer vermeiden – wir versuchen, Ihnen diese Begriffe in dem Haushalts-ABC zu erläutern. Des weiteren werden im Haushalts-ABC haushaltsrechtliche Vorschriften näher beschrieben.

In den Bürgerhaushalten der letzten Jahre haben wir verschiedene Begriffe und Regelungen aufgegriffen. Diese sind für Sie im Folgenden nochmals aufgelistet.

- Gesamtdeckungsprinzip
- Haushaltsausgleich
- kommunaler Finanzausgleich
- kostenrechnende Einrichtung
- Netto-Einnahmen und Netto-Ausgaben
- Übertragbarkeit - „Dezemberfieber“