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Haushaltsausgleich
Warum sind die Einnahmen und Ausgaben immer gleich hoch?

Sicherlich haben Sie festgestellt, dass die Einnahmen immer so hoch sind wie die Ausgaben. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die beiden Teilhaushalte, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, immer in den Einnahmen und den Ausgaben ausgeglichen sein. Diese Vorgabe bezieht sich nicht nur auf die Planerstellung, sondern auch auf die Erstellung der Jahresrechnung.
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zu zuführen.
Ist dieser Zuführungsbetrag für neue Investitionen frei ? Nein, es sind zunächst die Ausgaben für die Kredittilgung abzusetzen ( sog. Netto-Investitionsrate ), nur der hiernach verbleibende Restbetrag kann für neue Investitionen verwendet werden.

Die zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes nicht benötigten Einnahmen sind der so genannten Rücklage zu zuführen. Die Rücklage dient zur Sicherung der Betriebsmittel der Kasse und zum anderen der Deckung des künftigen Ausgabenbedarfs des Vermögenshaushaltes. Für diesen Zweck hat der Gesetzgeber einen bestimmten Betrag, die so genannte Mindestzuführung vorgesehen.