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Haushaltsausgleich
Warum sind die Einnahmen und Ausgaben immer gleich hoch?
Sicherlich haben Sie festgestellt, dass die Einnahmen immer so hoch sind wie
die Ausgaben. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die beiden Teilhaushalte,
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, immer in den Einnahmen und den Ausgaben
ausgeglichen sein. Diese Vorgabe bezieht sich nicht nur auf die Planerstellung,
sondern auch auf die Erstellung der Jahresrechnung.
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zu zuführen.
Ist dieser Zuführungsbetrag für neue Investitionen frei ? Nein, es
sind zunächst die Ausgaben für die Kredittilgung abzusetzen ( sog.
Netto-Investitionsrate ), nur der hiernach verbleibende Restbetrag kann für
neue Investitionen verwendet werden.
Die zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes nicht benötigten Einnahmen
sind der so genannten Rücklage zu zuführen. Die Rücklage dient
zur Sicherung der Betriebsmittel der Kasse und zum anderen der Deckung des
künftigen Ausgabenbedarfs des Vermögenshaushaltes. Für diesen
Zweck hat der Gesetzgeber einen bestimmten Betrag, die so genannte Mindestzuführung
vorgesehen.
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